Die Oö. Elternbeitragsverordnung sieht die Einhebung von Elternbeiträgen vor.
Beitragspflicht für Kinder bis zum 30 LM.
Der Elternbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familien-Bruttoeinkommens pro Monat. Es setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten zusammen. Dieser beträgt 3,6% der Bemessungsgrundlage bis max. 30 Wochenstunden und mind. 4,8% bei darüber hinaus gehender Inanspruchnahme.
Er errechnet sich aufgrund Ihrer erbrachten Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel- oder Lohnzettel der letzten 3 Monate, bei Landwirten oder Gewerbebetrieben 75 % der Einkünfte, die der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung zugrunde gelegt werden. Bei Erreichen der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage gilt der letzte Einkommensteuerbescheid). Erfolgt kein Nachweis des Einkommens, wird die Einstufung in den Höchstbeitrag vorgenommen.
(Der Mindestbeitrag beträgt 52,00 Euro ohne Abschläge)
Download des Erhebungsblattes zur Ermittlung der BMG:
Zusammenfassende Dokumentationen:
Merkblatt zum Krabbelgruppentarif