Der Elternbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familien-Bruttoeinkommens pro Monat. Es setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten zusammen. Dieser beträgt 3,6% der Bemessungsgrundlage bis max. 30 Wochenstunden und mind. 4,8% bei darüber hinaus gehender Inanspruchnahme.
Er errechnet sich aufgrund Ihrer erbrachten Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel- oder Lohnzettel der letzten 3 Monate, bei Landwirten oder Gewerbebetrieben 75 % der Einkünfte, die der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung zugrunde gelegt werden. Bei Erreichen der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage gilt der letzte Einkommensteuerbescheid). Erfolgt kein Nachweis des Einkommens, wird die Einstufung in den Höchstbeitrag vorgenommen.
- 5 Tagestarif = € 186,00 (100%)
- 3 Tagestarif = € 130,00 (70%)
- 2 Tagestarif = € 93,00 (50%)
(Der Mindestbeitrag beträgt 51,00 Euro ohne Abschläge)
Download des
Erhebungsblattes zur Ermittlung der BMG:
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das 2. Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind in einer KBE ein Abschlag von 100 % festgesetzt.
- Die Werte sind indexgesichert und werden jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres angepasst.
- Sollte sich Ihr Einkommen gegenüber den vorgelegten Einkommensnachweisen wesentlich geändert haben, legen Sie bitte das Einkommen der letzten 3 Monate vor.
- Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet.
- Ist ein Kind durch eine Erkrankung durchgehend mehr als 2 Wochen/Monat am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag auf Antrag für diesen Monat zur Hälfte ermäßigt. (ärztliche Bestätigung zeitgerecht vorlegen!!)
- Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres ist eine neue Einstufung vorzunehmen.
- Wechsel während des Arbeitsjahres nur in Ausnahmefällen. Gänzliche Abmeldung schriftlich bei der Leiterin.
Zusammenfassende Dokumentationen:Merkblatt zum Krabbelgruppentarif 