Kundmachung der Gesamtüberarbeitung
Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplans samt örtlichem Entwicklungskonzept.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern es, die Raumordnungspläne in einer zeitgemäßen Form auf Stand zu halten. Die Marktgemeinde Rainbach i. M. beabsichtigt daher, den derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 2 (ÖEK) grundlegend zu überprüfen und zu überarbeiten.
Hinweise:
Hiermit erfolgt die Aufforderung, dass jeder der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (zB. Grundeigentümer), dieses Planungsinteresse bis 15.02.2023 – 12:00 Uhr, dem Marktgemeindeamt schriftlich bekannt geben kann. Dazu besteht die Möglichkeit einen Vordruck zur Bekanntgabe des Planungsinteresses zu verwenden - klicke hier
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