... gibt´s ab sofort eine Bürgerfragestunde vor jeder Gemeinderatssitzung. Dabei gilt es aber folgendes Reglement einzuhalten:
- Die Bürgerfragestunde findet nach der Gemeinderatssitzung statt - Dauer maximal 30 Minuten.
- Anfragen anlässlich der Bürgerfragestunde müssen mindestens 10 Tage vor der Gemeinderatssitzung schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.
- Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Gemeinderatsmitgliedes, gestellte Fragen zu beantworten. Er ist nicht verpflichtet die Anfragen zu beantworten – insbesondere bei solchen, die persönlich sind.
- Gestellte Fragen können von jedem Gemeinderat weitergeleitet bzw. weitergegeben werden an ein anderes Gemeinderatsmitglied (z.B. an den Fraktionsobmann, Ausschussobmann, Bürgermeister, ..).
- Es kann nur eine Anfrage pro Bürger (schriftlich) gestellt werden. Im Zuge der Anfragebeantwortung kann eine Verständnisfrage gestellt werden.
- Die Reihenfolge der Behandlung der Anfragen in der Bürgerfragestunde erfolgt nach dem Einlangen (schriftlich) beim Gemeindeamt.
- Da die Bürgerfragestunde außerhalb der Gemeinderatssitzung stattfindet, erfolgt auch keine Protokollführung (somit nicht in der Niederschrift der jeweiligen Gemeinderatssitzung enthalten).
- Es dürfen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden.
- Die Abhaltung der Bürgerfragestunde wird zeitlich begrenzt auf die Gemeinderatsperiode 2015 bis 2021.
- Von jeder Fraktion muss ein Vertreter anwesend sein.
- Eine Anfrage pro Bürger und Gemeinderatssitzung.
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Für die Anfrage wurde ein eigenes Formular ausgearbeitet -
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