Der Elternbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Brutto-Familieneinkommens pro Monat (= Einkünfte der Eltern und deren Lebensgefährten, die im selben Haushalt wie das Kind leben) - 3 % dieser berechneten Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage wird aufgrund der von Ihnen vorgelegten Einkommensnachweise berechnet (Jahreslohnzettel, Lohnzettel der letzten 3 Monate; bei Landwirten und Gewerbebetrieben werden 75 % der Bemessungsgrundlage (BMG) der Sozialversicherungsbeiträge verrechnet. Falls keine Einkommensnachweise vorgelegt werden, erfolgt die Einstufung in den jeweiligen Höchsttarif:
je nach Anmeldung:
- 5 Tagestarif = € 114,-
- 3 Tagestarif = € 80,-
- 2 Tagestarif = € 57,-
(Mindestbeitrag: € 44,- ohne Abschläge)
Download des
Erhebungsblattes zur Ermittlung der BMG:
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das 2. Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind in einer KBE ein Abschlag von 100 % festgesetzt.
- Die Werte sind indexgesichert und werden jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres angepasst.
- Sollte sich Ihr Einkommen gegenüber den vorgelegten Einkommensnachweisen wesentlich geändert haben, legen Sie bitte das Einkommen der letzten 3 Monate vor.
- Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet.
- Ist ein Kind durch eine Erkrankung durchgehend mehr als 2 Wochen/Monat am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag auf Antrag für diesen Monat zur Hälfte ermäßigt. (ärztliche Bestätigung zeitgerecht vorlegen!!)
- Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres ist eine neue Einstufung vorzunehmen.
- Wechsel während des Arbeitsjahres nur in Ausnahmefällen. Gänzliche Abmeldung schriftlich bei der Leiterin.
Zusammenfassende Dokumentationen:Merkblatt zum Nachmittagstarif 