Behebung von Elementarschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahmen die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften z.B. Unselbständige, Vereine, Landwirtschaft (mit Ausnahme landw. Kulturen und Waldbestand), Pensionisten |
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Behebung von Elementarschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme der Gebietskörperschaften | |
Behebung von Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen | |
Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand |