Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Europawahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind. Details zum Auflagezeitpunkt etc. in der hier veröffentlichten Kundmachung:
Kundmachung_Auflegung_des_Wählerverzeichnisses_und_das_Berichtigungsverfahren.pdf herunterladen (0.11 MB)
Hinweis:
Sie können auch online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login: Zur Selbstauskunft - klicke hier